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   BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93   

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https://dejure.org/1993,7186
BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93 (https://dejure.org/1993,7186)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93 (https://dejure.org/1993,7186)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 (https://dejure.org/1993,7186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    Damit wird das Begehren auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gegenstandslos (vgl BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    Auch die sich unmittelbar aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ergebenden verfahrensrechtlichen Anforderungen müssen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    Die innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses vom 22. Juni 1993 und damit fristgerecht nach Erschöpfung des Rechtswegs (vgl. dazu BVerfGE 70, 180 [187 f.]) eingelegte Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG .
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    Diese Kriterien wurden auf die Offensichtlichkeitsprüfung im Rahmen des Eilverfahrens nach den §§ 11 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 10 Abs. 3 AsylVfG 1982 übertragen (vgl. BVerfGE 67, 43 [56 f., 60 ff.]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung der in § 32 Abs. 6 AsylVfG 1982 getroffenen Regelung über die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürften und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdränge (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [293 f.]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich damit erledigt (vgl BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung der in § 32 Abs. 6 AsylVfG 1982 getroffenen Regelung über die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürften und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdränge (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [293 f.]).
  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93
    Hiernach ist das wesentliche der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 InfAuslR 1991, S. 179 [180]).
  • BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 -, juris, Rn. 13 und vom 19. Juni 1990 - 2 BvR 369/90 -, juris, Rn. 20).
  • VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17

    Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst

    Es ist daher erforderlich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den tatsächlichen Sachverhalt weitestmöglich ermittelt und sodann - mit Hinblick auf die weitreichenden Folgen der Offensichtlichkeitsentscheidung - aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen und sonst erkennbaren Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden und in der Entscheidung klar zu erkennen zu geben, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (vgl. BeckOK Ausländerrecht, AsylG § 30 Rn. 59; BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 -).
  • VG Hamburg, 21.10.2022 - 8 AE 3471/22

    Erfolgloser Eilantrag eines irakischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung

    Nichts anderes folgt aus einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, "ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist" (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.2.2019, 2 BvR 1193/18, juris Rn. 21; Kammerbeschl. v. 1.12.1993, 2 BvR 1506/93, juris Rn. 13; Kammerbeschl. v. 17.12.1991, 2 BvR 1041/91, Rn. 13).
  • VG Trier, 30.06.2020 - 1 K 1742/19
    nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (vgl. BeckOK Ausländerrecht, AsylG § 30 Rn. 59; BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 -).
  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S 7 21.30273

    Myanmar: Verfolgungsgefahr von Rückkehrern nach Putsch unklar; aufschiebende

    Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, B.v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf B.v. 1.12.1993 - 2 BvR 1506/93 - juris, Rn. 13; B.v. 19.6.1990 - 2 BvR 369/90 - juris, Rn. 20).
  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S7 21.30273

    Der Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 kann zur Annahme veränderter

    Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, B.v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf B.v. 1.12.1993 - 2 BvR 1506/93 - juris, Rn. 13; B.v. 19.6.1990 - 2 BvR 369/90 - juris, Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2004 - 16 L 4736/03

    Aufforderung unter Fristsetzung zur Ausreise eines Antragstellers durch das

    Diese Kriterien gelten auch im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 -.
  • VG Karlsruhe, 09.12.2013 - A 3 K 3037/13

    Keine) gröbliche Verletzung der Mitwirkungspflicht bei Täuschung über

    Die gerichtliche Überprüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellungen im Eilverfahren hat sich daran zu orientieren, ob nach dem im Zeitpunkt der Beurteilung des Asylbegehrens festgestellten Sachverhalt an der Richtigkeit der getroffenen Feststellungen kein vernünftiger Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 -, NVwZ 1994, 160; Beschl. v. 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93 -, InfAuslR 1994, 159; Beschl. v. 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beil. 95, 1).
  • VG Bremen, 15.12.2022 - 2 V 2290/22

    Algerien: Maßstab für Asylantragsabweisung als offensichtlich unbegründet

    Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21; Kammerbeschluss vom 01. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 -, juris Rn. 13).
  • VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 12 K 11520/98

    Anhaltspunkte für die "offensichtliche Unbegründetheit" eines Asylantrages;

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